Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbarkeit
Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der IDM Verlag AG und einem Inserenten oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen. Die Geschäftsbedingungen betreffen insbesondere Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge von Inseraten, Werbebeilagen, Beiheften und bezahlten redaktionellen Beiträgen.

Vertragsabschluss, -abwicklung
Aufträge können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt. Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die IDM Verlag AG berechtigt, Telefongespräche bzw. -bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Die Inseratepreise sind nicht auflageabhängig. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht. Spezialrabattierungen gelten nur unter Einhaltung der gesetzlichen vorgegebenen Zahlungsfrist. Bei Nichteinhaltung dieser, kann der volle Betrag bzw. die Differenz in Rechnung gestellt und eingefordert werden.

Zusätzliche Kosten
Zusätzlich verrechnet werden folgende ausserordentliche Aufwendungen, welche in der aktuellen Tarifdokumentation nicht aufgeführt sind:

  • Expressgebühren
  • Häufige / regelmässige Probeabzüge
  • Häufige Auftragsmutationen
  • Kosten für erhebliche Änderungen und Vervollständigung der Druckunterlagen
  • Lieferung von Kunstdruckabzügen, Filmen, Zeichnungen oder Inseratevorlagen auf Datenträger

Datum- und Platzierungsvorschriften
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserent oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Platzierungswunsch betrachtet. Ein nicht termingebundenes Inserat kann eine Ausgabe vor- oder nachverschoben werden.

Verlagsrecht
Der IDM Verlag AG behält sich folgende Rechte vor:

  • Das Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen.
  • Das um eine Ausgabe vor- oder zurückschieben von nicht zwingend termingebundenen Inseraten aus technischen Gründen.
  • Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.

Korrekturabzüge
Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung (siehe Punkt 3) Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.

Druckmaterial
Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos nach drei Monaten seit der letzten Veröffentlichung ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung.

Beleglieferung
Es wird ein Belegexemplar kostenlos geliefert. Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt.

Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen rechtzeitig dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den abgemachten Tagen, selbst wenn das GzD noch aussteht.

Politische Inserate
Auf Nachfrage können politische Inserate publiziert werden.

Zahlungskonditionen
a) Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Auf verfallenen Rechnungen wird ein Verzugszins berechnet. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. Die Kosten für die letzte Mahnung betragen CHF 20.–, für die Inkassorechnung CHF 40.–. Bei Betreibungen, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Vermittlungsprovisionen.

b) Bei Zahlungsverzug behält sich der IDM Verlag AG das Recht vor, weitere Inserate zu stornieren und die Auslagen nach dem Punkt «Annullierung von Insertionsaufträgen » der AGB in Rechnung zu stellen.

c) Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen oder Avis zu spät, erscheint das nicht termingebundene Inserat in der/n nächstfolgenden Ausgabe/n. Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden.

Zahlungsverzug
Gewährte Rabatte verlieren im Falle eines Zahlungsverzugs ihre Gültigkeit. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, den ursprünglichen Betrag ohne Rabatt in Rechnung zu stellen. Zusätzlich können Verzugszinsen, Mahngebühren sowie Inkassokosten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es werden aber keine Kosten zurück erstattet. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates gar wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage der Anzeige nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden.

  • bei Fehlern von Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen
  • bei Datenverschiebung
  • bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften
  • bei ungeeigneten Vorlagen
  • bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche.

Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen gleichgestellt.

Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selber verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma IDM Verlag AG vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Die Sachbearbeiterin ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.

PR Artikel
Der Kunde erhält je nach Absprache ausschliesslich in Verbindung mit Inserateplatzierungen einen PR Artikel gratis. Diese Publikation erscheint in der Regel mit dem letzten Inserateauftrag. Wird der Inserateauftrag nicht erfüllt oder die Inseraterechnungen nicht bezahlt, so hat der Kunde die Fläche des PR-Artikels in Form des regulären Inseratetarifes zusätzlich zu bezahlen.

Annullierung von Insertionsaufträgen
Ein mündlicher Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis sechs Arbeitstage vor der Erscheinung getätigt werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, Mail oder Fax. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

Stornierungen von bestätigten Aufträgen werden pauschal CHF 50.– pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Stornierungen bis 4 Tage vor Start von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen:
– 50% der Kosten können verrechnet werden

Stornierungen aktuell laufender bestätigter Schaltungen und/oder Kampagnen (unter 4 Tage): –
100% der Kosten können verrechnet werden

Aus drucktechnischen Gründen kann 2 Tage vor Erscheinung das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht geltend gemacht werden. Willkürlich bezogener/erhaltener Rabatt aufgrund der Grösse der Auftragserteilung wird bei Nichterfüllung nachbelastet.

Missbräuchliche Inserateverwendung durch Dritte
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch den Verlag erstellte redaktionelle Beiträge (PR) durch Dritte ist unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass der Verlag dagegen vorgehen kann.

Gerichtsstand / Inkrafttreten
Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am Domizil der IDM Verlag AG bestimmt.

Die vorliegenden AGB treten am 01. Oktober 2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.